Kanzlei Baron von Campenhausen

11.9.2009

Unpünktlichkeit als Kündigungsgrund?

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 9:43

Beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz lag ein Verfahren an, in dem der Kläger (Straßenreiniger) gegen seine fristlose Entlassung geklagt hat. Sein Arbeitgeber hat die Entlassung mit der häufigen Unpünktlichkeit des Klägers begründet.

Trotzdem der Kläger tatsächlich über Jahre hinweg immer wieder unpünktlich war, gaben die Richter der Klage stattt und erklärten die Kündigung für unwirksam.

Mit diesem Urteil wurde wieder einmal deutlich gemacht, dass die Kündigung nur als schärfste Maßnahme zur Verfügung steht und immer nach milderen Möglichkeiten zu suchen ist. Im vorliegenden Fall war zwar der Kläger mehrfach abgemahnt worden und es waren ihm auch arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht worden. Die Androhungen wurden aber nicht in die Tat umgesetzt. Da dies über einen langen Zeitraum der Fall war, durfte der Kläger darauf vertrauen, dass ihm auch weiterhin keine Konsequenzen drohen. (Aktenzeichen: 10 Sa 52/09)

24.8.2009

Aufklärung über mögliche Risiken

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 10:57

Die Richter des Oberlandesgerichts in Köln (AZ: 5 U 180/05) hatten über folgenden Fall zu entscheiden:

Im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung wurde ein auffälliger Befund festgestellt, weswegen einer Frau Gebärmuttergewebe entnommen wurde und anschließend eine Ausschabung erfolgte. Im Anschluss an die OP trat die seltene Komplikation Ashermann-Syndrom auf. In Folge dieser Komplikation, der Narbenbildung in der Gebärmutter, wurde die Patientin unfruchtbar. Sie reichte daraufhin Klage ein, weil sie über das eingetretene Risiko nicht aufgeklärt wurde. Im Laufe des Prozesses konnten die Richter zwar keine Fehlbehandlung feststellen, da bei der Aufklärung aber nicht auf alle Risiken hingewiesen wurde, bekam die Klägerin Recht. Nach Ansicht der Kölner Richter muss auf alle bekannten Risiken hingewiesen werden, auch wenn diese, wie hier, sehr selten sind.

Kündigung wegen Krankheit/Fehlzeiten

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 10:48

Reichen krankheitsbedingte große Fehlzeiten für eine Kündigung aus?

In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AZ: 2 AZR 431/98) wurde diese Frage verneint. Die Richter entschieden, dass eine hohe Fehlquote alleine nicht für eine Kündigung ausreicht. Mindestens muss mittels einer Prognose überprüft werden, wie sich der Gesundheitszustand entwickeln wird. Letzten Endes reicht aber auch eine negative Prognose allein noch nicht als Kündigungsgrund. Da eine Kündigung, als schärftes Mittel, immer nur ultima ration ist, muss der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob nicht andere zumutbare Mittel in Frage kommen.

15.7.2009

Reparatur in Markenwerkstatt

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 9:01

Die KFZ-Haftpflichtversicherungen versuchen immer wieder die Kosten, die im Rahmen des Schadensersatzes aufgrund eines Verkehrsunfalls entstehen, zu mindern. In diesem Zusammenhang kommt es vor, dass Versicherer den angegebenen Stundensatz einer Markenwerkstatt nicht anerkennen und nur den Stundensatz einer freien Werkstatt erstatten wollen.

Das Landgericht Dortmund (AZ: 17 S 68/08) hat diese Praxis für nicht rechtmäßig erklärt. Nach Ansicht der Dortmunder Richter hat der Geschädigte einen Anspruch auf Reparatur in einer Marken-Werkstatt bzw. auf den Ersatz der dort angesetzten Stundenlöhne.

24.4.2009

Schadensersatz nach fehlgeschlagener Sterilisation

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 10:11

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil (AZ: VI ZR 259/06) festgestellt, dass ein Arzt unter Umständen für ein ungewolltes Kind schadensersatzpflichtig ist. Im vorliegenden Fall hatte eine Frau ihren behandelnden Arzt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt, weil sie, trotz der vom Beklagten durchgeführten Sterilisation, schwanger geworden ist. Die Bundesrichter hoben damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München auf und stellten fest, dass ein Arzt auch bei empfängnisverhütenden Maßnahmen zu einer ordnungsgemäßen Behandlung verpflichtet ist.

Ob im vorliegenden Fall der Beklagte tatsächlich Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen muss, ist allerdings noch offen. Zunächst müssen die Richter am OLG, an das das Verfahren zurückverwiesen wurde, feststellen, ob überhaupt ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt.

31.3.2009

Darf der Vermieter Bäume fällen?

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 9:37

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem der Vermieter die Gartenpflege dem Mieter im Rahmen einer individuellen Vereinbarung übertragen hatte. Dennoch ließ der Vermieter einen Baum fällen und verlangte dafür vom Mieter den Ersatz der Kosten. In ihrem Urteil (Az: VIII ZR 124/08) lehnten die BGH-Richter den Kostenerstattungsanspruch ab. Sie waren der Ansicht, dass ein solcher Anspruch nur dann bestehen könne, wenn der Mieter seinen vertraglich vereinbarten Pflichten nicht nachkommt oder wenn das Fällen des Baumes der Abwehr einer Gefahrensituation dient und es keine andere Möglichkeit der Gefahrenabwehr gibt.

29.10.2008

Honoraranspruch bei Behandlungsfehler

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 16:22

Unterläuft einem Arzt ein Behandlungsfehler, dann hat er trotzdem einen Vergütungsanspruch. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg (AZ: 5 U 1795/05) bestimmt. Der Anspruch steht dem Arzt lediglich bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln nicht zu. Verletzt der Arzt die Aufklärungspflicht, muss der Patient dennoch den Honoraranspruch erfüllen, es sei denn, die ärztliche Leistung ist für ihn völlig sinnlos geworden.

Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass dem Arzt der Vergütungsanspruch grundsätzlich zusteht, wenn die abgerechneten Leistungen medizinisch erforderlich waren.

Denkbar wäre es damit, dass dem Arzt ein Vergütungsanspruch zusteht, während der Patient einen Anspruch auf Schadensersatz hat.

25.9.2008

Pflicht zur zügigen Schadensregulierung

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 15:55

Die Richter am Oberlandesgericht in Naumburg hatten über einen Fall aus dem Arzthaftungsrecht zu entscheiden, dessen Tragweite sich aber auch auf andere Rechtsgebiete erstrecken könnte. Im vorliegenden Verfahren (AZ: 1 U 46/07) hat ein Arzt, der gerichtlich zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurde, die Zahlungen bis gut sechs Jahre nach der OP und rund vier Jahre nach dem ersten Urteil noch immer nicht geleistet. Die Richter ließen in die Höhe des Schmerzensgelds nun nicht nur die physischen Schmerzen sondern auch die psychischen Belastungen, die durch die verzögerte Bearbeitung, nach Ansicht der Richter; zwangsläufig auftreten, mit einfließen.

7.8.2008

Aufgeheizte Wohnung ist ein Mangel

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 16:52

Dass sich Wohnungen an heißen Sommertagen aufheizen ist selbstverständlich und kann daher grundsätzlich nicht als Mangel gelten, der zu Mietminderungen oder gar einem außerordentlichem Kündigungsrecht führt. In extremen Ausnahmefällen kann es aber doch zu solchen Maßnahmen kommen.

Das AG Hamburg hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Mieter einer Neubauobergeschosswohnung klagte, weil die Temperatur tagsüber bei 30 Grad Celsius und auch nachts nicht unter 25 Grad lag. Selbst ausgiebiges Lüften brachte keine Änderung. Die Richter sahen hier eine mangelhafte Wärmedämmung als Grund und gewährten eine Zahlungsminderung von 20% (AZ: 46 C 108/04).

In noch extremeren Fällen ist sogar eine fristlose Kündigung denkbar.

3.7.2008

Honorarrechnung zeitnah erstellen

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 9:44

Geduld zahlt sich nicht immer aus. Dies musste ein Zahnarzt vor dem Oberlandesgericht Nürnberg (AZ: 5 W 2508/07) erleben. Die Richter verweigerten ihm den Anspruch auf sein Honorar. Grundsätzlich verjähren Honoraransprüche zwar nicht, wenn mit der Geltendmachung des Anspruchs jedoch zulange gewartet wird, verliert der Mediziner unter Umständen aus Gründen der Rechtssicherheit seinen Zahlungsanspruch.

Im vorliegenden Fall stellte ein Zahnarzt erst vier Jahre nach der Behandlung dem Patienten eine Rechnung. Dieser weigerte sich zu zahlen und stützte seine Weigerung auf einen angeblichen Behandlungsfelher. Der Zahnarzt ließ sich weitere drei Jahre Zeit, bis er einen Mahnbescheid beantragte. In der aufgrund des Widerspruchs anschließenden Verhandlung spielte der vorgebliche Behandlungsfehler keine Rolle. Die Richter stellten darauf ab, dass der Arzt sich zu lange Zeit gelassen habe. Nach drei bis vier Jahren müsse der Patient nicht mehr damit rechnen, vom Arzt in Anspruch genommen zu werden.

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