Kanzlei Baron von Campenhausen

4.11.2005

Wiedereinstellungsanspruch nach Insolvenzkündigung

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 14:31

Haben die Arbeitnehmer, denn während eines Insolvenzverfahrens gekündigt wurde, einen Wiedereinstellungsanspruch, wenn ihr Betrieb doch noch gerettet werden konnte?

In einem Urteil vom 13. Mai 2004 (Az.: 8 AZR 198/03) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass keinen Anspruch auf Wiedereinstellung haben, wenn ihr Betrieb doch noch gerettet werden konnte. Die Richter begründen dies mit dem Interesse an einer schnellen und rechtssicheren Abwicklung.

Im entschiedenen Fall wurden einem Arbeitnehmer gekündigt, weil der Betrieb, in dem er beschäftigt war, zahlungsunfähig wurde. Die Kündigung wurde vom Insolvenzverwalter ausgesprochen. Obwohl sich nach rund drei Monaten ein Käufer fand, der den Betrieb fortführte, bestand nach Ansicht der Richter kein Wiedereinstellungsanspruch.

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