Musik in Mietwohnungen
Für Musiker stellt das vielfach erlassene Verbot, dass in der Mietwohnung nicht musiziert werden darf ein großes Problem dar. Dieses grundsätzliche Verbot ist so nicht durchzusetzen, denn Musikern muß auch in Mietwohnungen die Möglichkeit zur Übung gegeben werden. Er dürfen folglich keine Vereinbarungen getroffen werden, die es praktisch unmöglich machen, dass der Musiker auf seinem Instrument übt.
Die Nachbarn müssen insofern gewisse Einschränkung ihres Rechts auf Ruhe hinnehmen. Jedoch können und sollten Kompromisse angestrebt werden, mit denen alle Parteien gut leben können. Zu denken ist hierbei etwa an Spiel- und Übungszeiten zu gewissen Tageszeiten oder auch an eine Begrenzung von vielleicht 120 Minuten pro Tag.
Wie in den allermeisten Fällen ist eine Regelung jedoch abhängig vom Einzelfall. Hier spielen insbesondere der in den Wohnungen installierte Schallschutz, mögliche besondere Schutzwürdigkeit der Nachbarn und natürlich auch die Art des Musikinstruments eine entscheidende Rolle. So sind von Gerichten Schlagzeugern oder Akkordeonspielern schon deutlich höhere Auflagen gemacht worden.
