Kanzlei Baron von Campenhausen

20.12.2005

Abweichung der Höchstgeschwindigkeit bei einem Neuwagen

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 11:26

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie weit Abweichungen bei Neuwagen zwischen der vom Hersteller angegebenen und der tatsächlich zu erzielenden Höchstgeschwindigkeit zulässig sind (AZ: I-3 U 8/04). Dem Gericht lag folgender Sachverhalt zur Entscheidung vor: Ein Prospekt hat einen Neuwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 202 km/h angegeben. Dabei wurde auf das Basismodel Bezug genommen, welches mit 195-er Reifen ausgestattet ist. Laut Hersteller können andere Ausstattungen die “Höchstgeschwindigkeit vermindern". Ausgeliefert wurde ein Fahrzeug mit einer 205-er Bereifung. Dieses erreichte lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 197,5 km/h.

Die Richter stellten fest, dass auch eine breitere Bereifung nicht zu einer geringeren Höchstgeschwindigkeit führen dürfe. Im vorliegenden Fall wurde dem Kläger dennoch kein Rücktrittsrecht gewährt. Ein zum Rücktritt vom Vertrag berechtigender Mangel liege erst bei einer erheblichen Abweichung von mindestens fünf Prozent vor.

9.12.2005

Müssen Mieter frieren?

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 11:58

Immer wieder kommt es zwischen Vermietern und Mietern zum Streit darüber, wann und mit welcher Stärke die Leistung der Zentralheizung zur Verfügung gestellt werden muß. Entsprechend häufig beschäftigen sich auch die Gerichte mit diesem Thema. Dabei hat sich mittlerweile eine recht einheitliche Rechtsprechung gebildet. Nach dieser sollte die Raumtemperatur tagsüber nicht unter 20 Grad und nachts nicht unter 18 Grad Celsius sinken (hierzu LG Berlin AZ: 64 S 266/97). Findet sich keine Regelung im Mietvertrag, ab wann die Heizung angestellt werden muß, dann gilt der Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 30. April als Heizperiode.

Das Landgericht Frankfurt (AZ: 2/17 S 315/99) spricht dem Mieter ein Minderungsrecht der Kaltmiete zu, wenn die Richtwerte deutlich unterschritten werden. Es wird hier von einer Mietminderung bis zu 15% ausgegangen, wenn die Zentralheizung die Räume nur auf 18 Grad erwärmt. Vor einer Kürzung der Miete sollten allerdings die für einen solchen Fall zu beachtenden Voraussetzungen erfüllt sein.

2.12.2005

Zum Unfall beim Betriebssport

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 11:38

Das Bundessozialgericht (AZ: B 2 8 38/03 R) hatte darüber zu entscheiden, ob eine im Rahmen des Betriebssport bei einem vom Arbeitgeber geförderten Fußballturnier erlittene Verletzung über die Berufsgenossenschaft abgewickelt werden kann. Die Sozialrichter haben hierzu einige Voraussetzungen aufgelistet, unter denen die Einstandspflicht der Berufsgenossenschaft für die Heilbehandlungskosten bejaht werden kann. Folgende Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt sein:
- Der Sport muss regelmäßig, mindestens einmal im Monat ausgeübt werden.
- Die Teilnahme am Sport soll zum Ausgleich zur Bescjhäftigung angesehen werden können.
- Bei den Teilnehmern handelt es sich im Wesentlichen um Betriebsangehörige.
- Der Arbeitgeber ist in die Organisation eingebunden, etwa durch Bereitstellung der Sportstätten oder des Übungsleiters.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann kann der Betriebssport als eine Art der Arbeit angesehen werden und somit ist die Einstandspflicht der Berufsgenossenschaft gegeben.

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