Zum Unfall beim Betriebssport
Das Bundessozialgericht (AZ: B 2 8 38/03 R) hatte darüber zu entscheiden, ob eine im Rahmen des Betriebssport bei einem vom Arbeitgeber geförderten Fußballturnier erlittene Verletzung über die Berufsgenossenschaft abgewickelt werden kann. Die Sozialrichter haben hierzu einige Voraussetzungen aufgelistet, unter denen die Einstandspflicht der Berufsgenossenschaft für die Heilbehandlungskosten bejaht werden kann. Folgende Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt sein:
- Der Sport muss regelmäßig, mindestens einmal im Monat ausgeübt werden.
- Die Teilnahme am Sport soll zum Ausgleich zur Bescjhäftigung angesehen werden können.
- Bei den Teilnehmern handelt es sich im Wesentlichen um Betriebsangehörige.
- Der Arbeitgeber ist in die Organisation eingebunden, etwa durch Bereitstellung der Sportstätten oder des Übungsleiters.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann kann der Betriebssport als eine Art der Arbeit angesehen werden und somit ist die Einstandspflicht der Berufsgenossenschaft gegeben.
