Kanzlei Baron von Campenhausen

7.3.2006

Videoaufnahmen als Beweismittel

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 14:16

Heimlich gedrehte Videoaufnahmen werden von den Gerichten als Beweis grundsätzlich nicht zugelassen. Diese gängige Praxis ist zuletzt wieder vom Oberlandesgericht Köln bestätigt worden (AZ: 24 U 12/05). Der Kläger ist Besitzer von Waschmaschinen und hatte den Verdacht, dass eine Mitbewohnerin die Geräte vorsätzlich beschädige. Vor Gericht legte er zum Beweis Videoaufnahmen vor, die von einem Privatdetektiv in seinem Auftrag gefertigt wurden. Das Gericht hat diesen Beweis als unzulässig erachtet und da kein anderes Beweismittel angeboten wurde, wurde die Klage abgewiesen. Der Grund für die Nichtzulassung dieses Beweismittels liegt in einem erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefilmten. Die Entscheidung bei heimlich gemachten Fotos könnte jedoch anders ausfallen, da hier der Eingriff nicht ganz so groß ist.

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