Verfällt das Prepaid-Guthaben?
Bisher haben die Mobilfunkanbieter von ihren Prepaidkunden verlangt, dass das Guthaben spätestens nach einem Jahr aufgeladen wird. Anderenfalls verfällt das noch vorhandenen Guthaben. Gegen diese Praxis wurde vor dem OLG München ein Verfahren angestrengt. Die Münchner Richter halten es für unzulässig, dass die Guthaben verfallen und bestätigten damit die Entscheidung des LG München I. Beteiligt in diesem Verfahren war der viertgrößte Mobilfunkanbieter in Deutschland (O2). Abzuwarten bleibt, ob Verfahren bei anderen OLG ebenso ausgehen. Wird das Urteil aus München bestätigt, wird es dann auch keine Rolle spielen, bei welchem Anbieter man sein Prepaidkonto hat.
