Ersatzwagentarife bei Unfall
Grundsätzlich übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Ersatzwagen, wenn man selbst schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde und auf ein Fahrzeug angewiesen ist.
In der vergangenen Zeit ist es jedoch immer häufiger zu Problemen bei der Erstattung der Mietwagenkosten nach einem Unfall gekommen. Dies liegt daran, dass einige Autovermieter in solchen Fällen mit anderen Tarifen arbeiten, als üblicherweise und dadurch höhere Kosten entstehen. Diese Kosten wurden dann häufig von den Versicherungsgesellschaften nicht übernommen. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden (AZ: XII 50/04), dass die Autovermieter eine besondere Aufklärungspflicht gegenüber den Mietern eines Unfallersatzwagens haben. Die Vermieter müssen auf mögliche Probleme bei der Abrechnung und der Kostenübernahme hinweisen.
Für den Betroffenen empfiehlt es sich, im Vorfeld mit dem gegnerischen Versicherer die Kostenübernahme abzuklären. Üblicherweise ist dies telefonisch oder per E-Mail möglich.
