Folgen verspäteter Lohnzahlung
In Zeiten knapper Kassen ist auch bei manchen Arbeitgebern die Zahlungsmoral nicht mehr sehr gut. Teilweise wird versucht, die Lohn- und Gehaltzahlungen etwas später zu leisten, um somit einen möglichen Engpass zu umgehen. Dies kann sich jedoch zum Boomerang entwickeln.
Das Landgericht Düsseldorf (AZ: 5 Sa 1634/05) hatte in einem Fall, in dem der Arbeitgeber von Oktober bis Februar keinen Lohn gezahlt hat, entschieden, dass er hierfür schadensersatzpflichtig ist. Die eigentliche Lohnforderung wurde vorab schon erfolgreich eingeklagt. Die Höhe des Schadensersatzes ist selbstverständlich vom Einzelfall abhängig.
