Endrenovierung
Obwohl durch die Rechtsprechung mittlerweile einige Mietvertragsklauseln gekippt wurden, die dem Mieter die Endrenovierung vorgeschrieben haben, vor allem dann, wenn sie in Verbindung mit einem starren Fristenplan für Schönheitsreparaturen stehen, ist es noch immer möglich, dem Mieter die Endrenovierung aufzubürden. Voraussetzung hierfür ist aber zwingend, dass dies nicht mittels einer starren Klausel geschieht, weil sonst nach deren Wortlaut der Mieter auch nur bei kürzester Mietdauer zur Renovierung verpflichtet wäre.
Eine weitere Klausel die in diesem Bereich häufig verwendet wird ist der Terminus “fachgerecht". Dies bedeutet nicht, dass die Renovierung von einer Fachfirma durchgeführt werden muss. Wenn der Vermieter der Ansicht ist, die Renovierung sei nicht fachgrecht durchgeführt worden, muss er die konkreten Mängel benennen. Macht er dies nicht und behauptet lediglich, die Renovierung sei nicht fachgerecht durchgeführt worden, läuft er in Gefahr, einen möglichen Prozess zu verlieren. Der Mieter muss wissen, was er (angeblich) falsch gemacht hat. (Kammergericht Berlin AZ: 12 U 28/06)
