Kanzlei Baron von Campenhausen

10.4.2008

Schmerzensgeldanspruch

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 13:47

Gemäß einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (AZ: 5 U 1508/07) hat ein Patient Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn er fälschlicherweise als Simulant hingestellt wird. Dieser Anspruch ist vererbbar, so dass er, sollte der Patient versterben, auch von den Erben geltend gemacht werden kann.

Im vorliegenden Fall war der Patient wegen einer Herzerkrankung im Krankenhaus zur Behandlung. Er klagte zudem über Schmerzen im Bauchbereich, die von den Ärzten jedoch als “psychisches Problem” dargestellt wurden. Tatsächlich hatte der Patient jedoch ein nicht erkanntes Magengeschwür, welches durchgebrochen war. Den Erben des mittlerweile verstorbenen Patienten wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zugesprochen.

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