Darf der Vermieter Bäume fällen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem der Vermieter die Gartenpflege dem Mieter im Rahmen einer individuellen Vereinbarung übertragen hatte. Dennoch ließ der Vermieter einen Baum fällen und verlangte dafür vom Mieter den Ersatz der Kosten. In ihrem Urteil (Az: VIII ZR 124/08) lehnten die BGH-Richter den Kostenerstattungsanspruch ab. Sie waren der Ansicht, dass ein solcher Anspruch nur dann bestehen könne, wenn der Mieter seinen vertraglich vereinbarten Pflichten nicht nachkommt oder wenn das Fällen des Baumes der Abwehr einer Gefahrensituation dient und es keine andere Möglichkeit der Gefahrenabwehr gibt.
