Kanzlei Baron von Campenhausen

24.8.2009

Kündigung wegen Krankheit/Fehlzeiten

Abgelegt unter: — Campenhausen @ 10:48

Reichen krankheitsbedingte große Fehlzeiten für eine Kündigung aus?

In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AZ: 2 AZR 431/98) wurde diese Frage verneint. Die Richter entschieden, dass eine hohe Fehlquote alleine nicht für eine Kündigung ausreicht. Mindestens muss mittels einer Prognose überprüft werden, wie sich der Gesundheitszustand entwickeln wird. Letzten Endes reicht aber auch eine negative Prognose allein noch nicht als Kündigungsgrund. Da eine Kündigung, als schärftes Mittel, immer nur ultima ration ist, muss der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob nicht andere zumutbare Mittel in Frage kommen.

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