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Die Schwerpunkte meiner Kanzleitätigkeit liegen im Arzt- und Medizinrecht, im Erb- und Stiftungsrecht sowie im Arbeitsrecht.
Durch eine Zusammenarbeit mit kompetenten Beratern aus dem medizinischen Sektor besteht die Möglichkeit der effizienten und umfassenden Klärung komplizierter medizinischer Sachverhalte.
Umfassende erb- und stiftungsrechtliche Beratungs- tätigkeiten runden mein Angebot ab. Die Rechtsform der Stiftung bietet medizinischen Unternehmen und Ärzten die Möglichkeit einer zusätzlichen Gesellschaftsform. Selbstverständlich stehe ich Ihnen aber auch sehr gerne in vielen anderen Bereichen mit fachmännischem Rat und tatkräftiger Unterstützung zur Seite.